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Hinweis für Emittenten


Das Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen vom 17. Dezember 2010 setzt die europäische OGAW-Richtlinie vom 13 Juli 2009 mit der Bezeichnung OGAW IV (UCITS IV) (2009/65/EG) in nationales Recht um. Zweck dieser Richtlinie ist die Harmonisierung der für OGAW-Fonds geltenden Bestimmungen und die Verbesserung ihres Vertriebs innerhalb der Europäischen Union.

In diesem Zusammenhang müssen ab Juli 2011 alle deutschen Publikumsfonds mit einem Key Investor Information Document (KIID) ausgestattet sein, das den vereinfachten Prospekt ersetzt.

Über diese Seite können Investoren kostenfrei KIID-Dokumente der WM-Servicepartner herunterladen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn auch Sie Ihre KIID-Dokumente auf dieser Seite veröffentlichen möchten.