WKN / ISIN

Sie möchten eine WKN oder ISIN beantragen? Wir sind für die Vergabe der deutschen Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN), der International Security Identification Number (ISIN) deutscher Emittenten, des CFI (Classification of Financial Instruments – ISO 10962) und des FISN (Financial Instrument Short Name – ISO 18774) für alle Arten von Finanzinstrumenten verantwortlich.

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Emittenten­kürzel

WKN und ISIN werden nach einem bestimmten Schema zugeteilt. Nichtsdestotrotz gibt es die Möglichkeit, ein Emittentenkürzel zu beantragen. Dieses steht eindeutig und exklusiv für einen Emittenten oder eine Emittentengruppe.
 
Für die Vergabe der alphanumerischen WKN gelten die folgenden Regeln:

  • Gültige Zeichen in der alphanumerischen WKN sind alle arabischen Zahlen (0 – 9) sowie alle Buchstaben des deutschen Alphabets, mit Ausnahme der Buchstaben I und O, um Verwechslungen mit den Zahlen 1 und 0 auszuschließen.
  • Buchstaben werden ausschließlich versal dargestellt.
  • Die alpha-numerische WKN ist grundsätzlich ein nicht-sprechender Code.

 
Informationen zu den Anforderungen sowie der Struktur und Aufbau der WKN finden Sie in den folgenden Dokumenten: