Cashflow Identification Service (CIS)

  • Auswertung des Regelwerks zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten gem. IFRS 9
  • Für Banken: Datenlösungen CIS (Cashflow Identification Service) für Prüfung von CCC

Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9

Die internationale Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) soll Bewertungsverfahren, Risikovorsorgen und Sicherungsgeschäfte zukünftig transparenter machen. Der bisherige regelbasierte Standard IAS 39 wird durch den neuen prinzipienbasierten Standard IFRS 9 vollständig ersetzt. Das International Accounting Standards Board hat den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 auf 1. Januar 2018 festgesetzt; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

In der ersten Phase geht es um die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten in zwei Bewertungskategorien:

  • Fair Value (FV)
  • Armortised Cost (AC)

 

Zur Einordnung der Finanzinstrumente in diese beiden Kategorien ist eine detaillierte Überprüfung der Zahlungsstromkriterien, der sog. Contractual Cashflow Characteristics (CCC), durchzuführen.

 

WM Datenservice wertet das Regelwerk zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten gem. IFRS 9 intensiv aus und stellt den Banken zur Prüfung des sog. Zahlungsstromkriteriums (CCC) die Datenlösungen CIS (Cashflow Identification Service)zur Verfügung.

 

Die WM Lösung sieht eine Einwertung aller Finanzinstrumente nach Cashflow-Kriterien vor und beinhaltet zudem eine Kapital-Klassifizierung (Eigenkapital/Fremdkapital). Die Zahlungsstrombedingungen werden gem. den Regularien programmiert und automatisch ausgewertet.

 

Als Quintessenz wird eine Identifizierung der Indikatoren, die zu einer „Fair Value“-Klassifizierung führen, vorgenommen und im Anschluss die Begründungsinformationen zur Bewertung ausgegeben, um ein konsolidiertes Gesamtergebnis an unsere Kunden zu übergeben.

 

Täglich wird eine Aktualisierung des Prozesses angestoßen, sodass auch Neuemissionen permanent gem. IFRS 9 eingewertet werden können. Durch eine solche einheitliche Klassifizierung an zentraler Stelle kann der Aufwand für die Institute deutlich reduziert werden und aufwendige, manuelle Prüfungen bei den betroffenen Unternehmen sind durch den Zugang zur kongruenten Datenbasis nicht mehr nötig.