ESMA-Leitlinien für Fondsnamen (Update)

ESG Shorts

Die steigende Nachfrage nach ESG-Investmentfonds erhöht den Wettbewerbsdruck und das Risiko von Greenwashing. Um dem entgegenzuwirken, veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) im Mai 2024 Richtlinien zu Fondsnamen mit Nachhaltigkeitsbezug („Guidelines on fund names“). Diese wurden im August 2024 in alle EU-Ländersprachen übersetzt und sind seit November 2024 für alle in der EU neu aufgelegten Fonds verpflichtend. In Deutschland wendet die BaFin die Leitlinien bereits seit Oktober 2024 an.

Bereits im Oktober berichtete WM Datenservice über die anstehenden Änderungen. Nun hat die ESMA ein Q&A veröffentlicht, das Auswirkungen auf die Anwendung der Leitlinie hat.

Neuerungen im Überblick

Im Q&A der ESMA wird auf drei wesentliche Punkte eingegangen:

  1. Investition in Anleihen unter den Ausschlüssen des Paris-alinged Benchmark (PAB) und Climate- transition Benchmark (CTB):
    1. Anleihen, die gem. dem EU Green Bond Standard (EU GBS) begeben sind, unterliegen nicht den Ausschlüssen unter PAB und CTB.
    2. Anleihen, klassifiziert nach anderen Green-Bond-Standards (ICMA), müssen von Fondsmanagern im Look-through-Ansatz bewertet werden.
  2. Definition von „meaningfully investing in sustainable investments“:
    1. Die nationalen Behörden (NCAs) sind sich einig, dass „meaningfully investing in sustainable investments“ bei weniger als 50% nachhaltiger Investitionen nicht gegeben ist.
  3. Definition von kontroversen Waffen:
    1. Die nationalen Behörden (NCAs) sind sich einig, dass „meaningfully investing in sustainable investments“ bei weniger als 50% nachhaltiger Investitionen nicht gegeben ist.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN (DEUTSCHEN) MARKT

Am 1. Januar 2025 ist die neue Version 1.1.3 des European ESG Template (EET) in Kraft getreten. Darin befinden sich auch folgende Datenpunkte, die sich auf die Namensrichtlinie beziehen:

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EET-FELD KOMMENTAR
20060 Financial Instrument ESG Label Or Standard Kennzeichnung der Namenskonvention
20090 Financial Instrument Main ESG Focus Fokus des Finanzinstrument auf E, S, G oder MF
20400 Financial Instrument EU SFDR Minimum or Plannend Investment with Environmental or Social Characteristics Quote der Investitionen mit ökologischen oder sozialen Merkmalen
20420 Financial Instrument EU SFDR Minimum or Planned Investments Sustainable Investments Quote der nachhaltigen Investitionen
40000 Financial Instrument Existing Negative Screening Strategy Wird eine negative Ausschlussstrategie oder Standard-Ausschlussstrategie angewendet
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Auswirkungen auf den Datenbestand

WM Datenservice bietet eine Bezugsmöglichkeit für EET-Daten an. Die ESMA-Ankündigung, dass Anleihen unter dem EU GBS nicht von diesen Ausschlüsse betroffen sind, ist besonders für die Titelselektion im Investmentprozess relevant.

Sollten Sie Interesse an den EET-Daten oder Anleiheinformationen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragen und Anregungen?

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Quellen

ESMA


Stand: 30. Januar 2025

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