SFDR 2.0 – Principle Adverse Impact (PAI) Indikatoren
ESG Shorts

Die PAI-Indikatoren haben eine enorme Relevanz in der aktuellen SFDR. KVGen, Banken und Versicherungen müssen ab einer bestimmten Unternehmensgröße ein PAI-Statement gem. Art. 4 SFDR erstellen. Dafür können über 300 Datenpunkte aus dem EET notwendig sein, denn das PAI-Statement ist eine Summe aus der Aggregation von Daten. Die untenstehende Wertschöpfungskette verdeutlicht den langen Weg dieser Daten.
Wertschöpfungskette der PAI-Daten
Unternehmen
(der Realwirtschaft)
PAI-Werte werden u.a. im Rahmen der CSRD erhoben.
Datenanbieter /
Dienstleister
Zugang zu PAI-Daten durch bilaterale Kommunikation mit den Unternehmen der Realwirtschaft bzw. Erhebung durch die Nachhaltigkeitsberichte.
Emittenten
(von Fonds etc.)
Nutzung der verfügbaren PAI-Daten der Investitionsobjekte und Aggregation auf Produktebene.
Datenanbieter /
Dienstleister
Per EET werden die aggregierten PAI-Daten dem Finanzmarkt bzw. Datenanbietern mitgeteilt.
Finanzmarkt-
teilnehmer
Versicherungen, Dachfonds, KVGen nutzen Daten u.a. für das PAI-Statement nach Art. 4 SFDR.
Die PAIs in der Praxis
Mit dem Berichtszeitraum 2025 geht das PAI-Statement mit der Veröffentlichung zum 30. Juni 2026 in die vierte Runde. 18 der insgesamt 64 PAIs sind verpflichtend; zusätzlich können Unternehmen freiwillig weitere Indikatoren offenlegen. Viele berichten bereits über mehr als die 18 Pflicht-PAIs und übertreffen damit die Anforderungen der SFDR. Die Erstellung des Statements erfordert eine umfassende Koordination – von der Datenerhebung bis zur finalen Aggregation. Da der Berichtszeitraum vom 01.01. bis 31.12. läuft, müssen die PAI-Daten bereits während des Jahres erhoben werden, um die fristgerechte Veröffentlichung zur Jahresmitte sicherzustellen.
Künftig soll das PAI-Statement nicht mehr auf Unternehmensebene erforderlich sein, sondern nur noch für die neuen Produktkategorien 7 (Transition) und 9 (Nachhaltigkeit) auf Produktebene fortgeführt werden. Da die Templates und Anhänge der SFDR 2.0 jedoch noch nicht veröffentlicht wurden, ist derzeit offen, wie die künftige Veröffentlichung aussehen wird und welche Daten dafür notwendig sind.
Auswirkungen
Die Erstellung des PAI-Statements stellte viele Häuser anfangs vor große Herausforderungen. Inzwischen wurde der Prozess in vielen Organisationen zu (teil-) automatisiert. Eine Reduktion der Berichtspflichten durch das Wegfallen des unternehmensweiten PAI-Statements stellte eine Entlastung im Umgang mit nachhaltigen Finanzinstrumenten dar – wenn auch kritisiert werden kann, weshalb das PAI-Statement in der derzeitigen SFDR überhaupt erstellt werden musste.
Da die SFDR 2.0 voraussichtlich frühestens ab 2028 in Kraft tritt, müssen Unternehmen noch für zwei weitere Berichtsperioden das PAI-Statement erstellen.
In unserem letzten Teil zur SFDR 2.0 werden wir einen Ausblick auf die Veränderungen im Umgang mit ESG-Daten geben.
Fragen und Anregungen?
Falls Sie Interesse daran haben, ESG-Daten über WM Datenservice zu beziehen, zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.