SFDR 2.0 (1/3)

ESG Shorts

Seit dem 20. November 2025 gibt es Klarheit über die überarbeitete Offenlegungsverordnung (SFDR). Mit ihrer neuen Veröffentlichung hat die EU-Kommission den Rahmen dafür geschaffen, dass die SFDR nun offiziell die Kategorisierung nachhaltiger Finanzprodukte reguliert. In unserer Reihe ESG Shorts finden Sie die wichtigsten Änderungen der Überarbeitung kompakt zusammengefasst.

Kategorien

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DERZEIT GÜLTIGE FAS­SUNG DES SFDR NEU FAS­SUNG DES SFDR
Kate­gorie Art. 6 Art. 8 Art. 8+
(nicht expli­zit im SFDR aus­gewiesen)
Art. 9 Art. 6a Art. 7 Art. 8 Art. 9
Name Braun Hell­grün Artikel 8+ Dun­kel­grün Ohne Kate­gorie Tran­sition ESG-Basic Nach­hal­tig­keit
Ziel Instru­ment hat keinen ESG­-Bezug bzw. be­wirbt keinen ESG­-Bezug. Be­wer­bung sozial und öko­lo­gi­scher Merk­male Be­wer­bung sozial und öko­lo­gi­scher Merk­male + mind. eine nach­hal­tige Inves­ti­tion Ausschließ­lich nach­hal­tige Inves­ti­tionen Instru­ment hat keinen ESG­-Bezug bzw. be­wirbt keinen ESG­-Bezug Fokus auf Tran­sition und können nach­hal­tige Inves­ti­tionen bein­halten Inte­gra­tion von Nach­hal­tig­keits­fak­toren Starker Fokus auf Nach­hal­tig­keit
Min­dest­an­for­derung / Quoten Keine ESG­-be­zo­gene Wer­bung Pro­zen­tua­ler Anteil kann selbst fest­gelegt werden. Pro­zen­tua­ler Anteil kann selbst fest­gelegt werden + DNSH-Prin­zip. Pro­zen­tua­ler Anteil selbst fest­leg­bar + DNSH-Prin­zip. Keine ESG­-be­zo­gene Wer­bung 70% ESG­-kon­forme Inves­ti­tionen oder 15% Taxo­no­mie­-kon­forme Inves­ti­tionen 70% ESG­-kon­forme Inves­ti­tionen 70% ESG­-kon­forme Inves­ti­tionen oder 15% Taxo­no­mie­-kon­forme Inves­ti­tionen
Ausschlüsse Keine Aus­schlüsse Ab­hängig von ESMA-Namens­leit­linien Ab­hängig von ESMA-Namens­leit­linien Ab­hängig von ESMA-Namens­leit­linien Keine Aus­schlüsse Aus­züge aus PAB und wei­tere Aus­schlüsse Aus­züge aus PAB-Aus­schlüs­sen Alle PAB-Aus­schlüsse und wei­tere Aus­schlüsse

Auswirkungen auf den Markt

Die neue SFDR führt klare, verbindliche Schwellenwerte für die neuen Kategorien ein. Diese konnten Emittenten bislang selbst festlegen, wodurch sich im Markt gewisse Werte in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden etabliert hatten. Mit den neuen Vorgaben müssen viele Fonds ihr Anlageuniversum neu berechnen und gegebenenfalls umschichten. Auch die Datenlage verändert sich: Das zentrale Datentemplate European ESG Template (EET) muss umfassend an die neuen Anforderungen angepasst werden.

In der nächsten Ausgabe wird die Neuerung der PAI-Indikatoren behandelt werden.

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Quellen